Mitwirkungsauflage
Im Sinne der Mitwirkung gemäss § 3 BauG (Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen) werden die Entwürfe der Teilrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland Gebiet Steinachermatt in der Zeit vom 26. Mai 2026 bis 26. Juni 2026 öffentlich aufgelegt. Die Planungsunterlagen können während der Bürozeiten in der Abteilung Bau Planung Umwelt, Steinachermattweg 2a, Buchs, eingesehen werden. Zusätzlich sind die Unterlagen auch hier einsehbar.
Hinweise und Vorschläge zur Planungsvorlage können im Mitwirkungsverfahren von jeder interessierten Person innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat eingereicht werden und sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen. Einwendungen können erst im Rahmen des später folgenden Einwendungsver-fahrens (öffentliche Auflage) gemacht werden.
Mitwirkungsauflage
Im Sinne der Mitwirkung gemäss § 3 BauG (Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen) werden die Entwürfe des Gestaltungsplans Steinachermatt in der Zeit vom 26. Mai 2026 bis 26. Juni 2026 öffentlich aufgelegt. Die Planungsunterlagen können während der Bürozeiten in der Abteilung Bau Planung Umwelt, Steinachermattweg 2a, Buchs, eingesehen werden. Zusätzlich sind die Unterlagen auch hier einsehbar.
Hinweise und Vorschläge zur Planungsvorlage können im Mitwirkungsverfahren von jeder interessierten Person innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat eingereicht werden und sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen. Einwendungen können erst im Rahmen des später folgenden Einwendungsverfahrens (öffentliche Auflage) gemacht werden.