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Absolutes Feuerverbot und Feuerwerksverbot im Kanton Aargau

Der Kanton hat die Gefahrenstufe auf Stufe 5 "sehr grosse Waldbrandgefahr" erhöht. Ab 28. Juli, 12.00 Uhr, gilt ein absolutes Feuerverbot im Kanton Aargau. Dies umfasst auch ein Feuerwerksverbot. Das Verwenden von Gas- und Elektrogrills ist bei vorsichtigem Einsatz zulässig. Das Verbot bleibt bis auf Weiteres in Kraft und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben. Website Kanton Aargau