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Parkierungsreglement und Parkbewilligungen

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laden Sie die App "Parkingpay" herunter, registrieren sie sich und behalten Sie stets den Überblick über Ihre Bewilligung/en.

Nach der erstmaligen Registrierung prüft die Gemeinde die Berechtigung für den Kauf der Bewilligung und erteilt die Zustimmung (elektronisch) - erst danach können Sie die Bewilligung kaufen (mit Twint, Visa-Karte, Postkarte etc. mittels Vorauszahlung oder via Lastschriftverfahren über Ihre Bank) und nutzen. Es handelt sich um eine digitale Bewilligung - sie brauchen im Auto nichts zu hinterlegen!

Hier finden Sie detaillierte Informationen zum Parkierungsreglement:


 

Immer wieder gestellte Fragen und Antworten:

1. Darf nur noch in den weiss eingezeichneten Feldern parkiert werden oder gibt es für die Quartiere/Gemeindestrassen, wo keine Felder eingezeichnet wurden, eine spezielle Regelung?

In Strassen, in denen Parkfelder eingezeichnet sind, muss in diese Felder parkiert werden (Bestimmungen gemäss Signalisationsverordnung und Strassenverkehrsgesetz). Wo keine Parkfelder eingezeichnet sind, darf am Strassenrand parkiert werden, wenn die Durchfahrtsbreite von 3 Meter gewährleistet ist und der Verzweigungsbereich nicht tangiert wird.

2. Ist es richtig, dass am Abend und am Wochenende keine Parkgebühren geschuldet werden und auch keine Parkscheibe gestellt werden muss?

Eine Pflicht zur Zahlung von Parkgebühren/Benutzung der Parkscheibe besteht nur werktags zwischen 8.00 und 19.00 Uhr und am Samstag zwischen 8.00 und 17.00 Uhr.
Bei den drei Zentrums-Parkplätzen Gemeindehaus, Gemeindesaal und Oberdorf besteht die Gebührenpflicht von Montag bis Sonntag von 00.00 Uhr bis 18.00 Uhr (30 Minuten gratis - Bedienung der Parkuhr jedoch auch dann zwingend).

Für Fragen stehen wir zur Verfügung.

Gemeindekanzlei Buchs
062 834 74 10
kanzlei@buchs-aargau.ch

Regionalpolizei Suret
062 855 56 36
regionalpolizei@suhr.ch
 

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