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Baugesuche

Innerhalb der Auflagefrist kann beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht und innert Nachfrist nicht verbessert wird, ist nicht einzutreten. Die Anträge können später nicht mehr erweitert werden (60 BauV). Legitimiert ist nur, wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend machen kann.

Öffentliche Auflage in der Abteilung Bau Planung Umwelt während den Öffnungszeiten.

12.04.2024 - 13.05.2024.pdf [pdf, 125 KB]

05.04.2024 - 06.05.2024 [pdf, 43 KB]