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Blanko-Abstimmungsdaten

Der Bundesrat hat die Abstimmungstermine für die kommenden Jahre festgesetzt. Blanko-Abstimmungstermine

Urnenstandort

Aula Turnhalle Gysimatte, Buchs (beim Gemeindehaus)

Urnen Öffnungszeiten

Die persönliche Abstimmung an der Urne ist am jeweiligen Abstimmungssonntag von 08.30 Uhr bis 09.00 Uhr möglich. Bis um 9 Uhr kann das Abstimmungscouvert auch in den Briefkasten am Haupteingang des Gemeindehauses eingeworfen werden (= briefliche Stimmabgabe).

Hinweis

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Sie werden nach Abschluss der Auszählungen in den öffentlichen Info-Schaukästen der Gemeinde und auf dieser Website veröffentlicht.

Die Schlussergebnisse kantonaler und eidgenössischer Abstimmungen werden an den jeweiligen Abstimmungstagen über Radio und Fernsehen sowie auf der Webseite des Bundes oder des Schweizer Portals sowie des Kantons veröffentlicht.

Bedingungen / Voraussetzungen

Bei eidgenössichen Abtimmungen und Wahlen gelten folgende Stimm- und Wahlrechtsvoraussetzungen:

Stimm- und Wahlberechtigt sind alle Schweizer Bürger und Bürgerinnen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind. Das Stimmrecht nach Art. 136 BV ist das Recht, an den Nationalratswahlen und an den eidgenössischen Abstimmungen teilzunehmen sowie eidgenössische Referenden und Volksinitiativen zu unterzeichnen.

Voraussetzungen nach Aargauisch kantonalem Recht:
Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind. Das Stimmrecht berechtigt und verpflichtet, an Wahlen und Abstimmungen sowie an Gemeindeversammlungen teilzunehmen.

Stellvertretung an der Urne

Ehegatten und eingetragene Partner dürfen einander an der Urne bei gleichzeitiger Abgabe der beiden Stimmrechtsausweise vertreten. Die vertretene Person hat ihren Stimmrechtsausweis vorgängig zu unterzeichnen.

Briefliche Stimmabgabe

  • Kann durch Einwurf im Briefkasten des Gemeindehauses (Haupteingang) bis spätestens um 9 Uhr oder durch Aufgabe bei einer Poststelle (bis spätestens am Dienstag vor dem Abstimmungssonntag) erfolgen.
  • Für die briefliche Stimmabgabe dürfen nur das amtliche Antwortcouvert und das amtliche Stimmzettelcouvert verwendet werden.

Wer brieflich stimmen will, setzt seine Unterschrift auf den Stimmrechtsausweis;

  • muss die Stimm- und Wahlzettel in das Stimmzettelcouvert legen und dieses zukleben;
  • legt das Stimmzettelcouvert sowie den Stimmrechtsausweis ins Antwortcouvert;
  • klebt das Antwortcouvert zu und sendet es rechtzeitig an die Gemeindekanzlei.
  • bei der brieflichen Stimmabgabe per Post muss das Couvert mit den Stimm- und Wahlzetteln spätestens 4 Tage (d. h. am Dienstag) vor dem Abstimmungssonntag der Post übergeben werden. Bei späterer Postaufgabe kann nicht garantiert werden, dass das Antwortcouvert mit den Stimm- und Wahlzetteln rechtzeitig im Wahlbüro eintrifft.
  • Verspätet eingegangene Couverts sind ungültig.
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