Seit dem 1. August 2018 ist das Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (KiBeG) in Kraft. Der Einwohnerrat hat dazu ein Reglement für die Ausrichtung von Beiträgen an die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung (Krippe und Hort) erlassen. Gemäss Reglement unterstützt die Gemeinde Erziehende einkommensabhängig mit Subventionen.
Sie finden hier [pdf, 47 KB] das Reglement sowie das Antragsformular_KiBEG_Mittagstisch_2019 [PDF, 563 KB].
betreibt und koordiniert in der Villa Blau an der Oberdorfstrasse 7 in Buchs Angebote der familienergänzenden Kinderbetreuuung. Dabei arbeitet er mit bestehenden Vereinen zusammen. Nähere Informationen zu diesen und weiteren Angeboten für Familien in Buchs finden Sie unter www.kindernetzwerk-buchs.ch.