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Obligatorische Schiesspflicht

Unteroffiziere und Angehörige der Mannschaft, die mit dem Sturmgewehr ausgerüstet sind, erfüllen bis zum Ende des Jahres vor der Entlassung aus der Militärdienstpflicht, längstens jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 34. Altersjahr vollenden, jährlich eine obligatorische Übung.

Subalternoffiziere, die einer Truppengattung oder einem Dienstzweig angehören, welcher mit dem Sturmgewehr ausgerüstet sind, erfüllen bis zum Ende des Jahres, in dem Sie das 34. Altersjahr vollenden, jährlich eine obligatorische Übung.

Subalternoffiziere können wählen zwischen dem obligatorischen Programm 300 m (Stgw) oder 25 m (Pist).

Bemerkungen zum obligatorischen Programm

Das Programm muss mit der persönlichen Waffe absolviert werden.

Das Programm ist erfüllt, wenn

300 m: 42 Punkte, nicht mehr als 3 Nuller
25 m: 120 Punkte, nicht mehr als 3 Nuller

Termin

Die detaillierten Schiessdaten können hier  abgefragt werden.