Unteroffiziere und Angehörige der Mannschaft, die mit dem Sturmgewehr ausgerüstet sind, erfüllen bis zum Ende des Jahres vor der Entlassung aus der Militärdienstpflicht, längstens jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 34. Altersjahr vollenden, jährlich eine obligatorische Übung.
Subalternoffiziere, die einer Truppengattung oder einem Dienstzweig angehören, welcher mit dem Sturmgewehr ausgerüstet sind, erfüllen bis zum Ende des Jahres, in dem Sie das 34. Altersjahr vollenden, jährlich eine obligatorische Übung.
Subalternoffiziere können wählen zwischen dem obligatorischen Programm 300 m (Stgw) oder 25 m (Pist).
Das Programm muss mit der persönlichen Waffe absolviert werden.
Das Programm ist erfüllt, wenn
300 m: | 42 Punkte, nicht mehr als 3 Nuller |
25 m: | 120 Punkte, nicht mehr als 3 Nuller |
Die detaillierten Schiessdaten können hier abgefragt werden.