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Hundekontrolle

Allgemeines

Die Hundekontrolle richtet sich nach dem Hundegesetz (HuG) und der Hundeverordnung (HuV).

An- und Abmeldung (infolge Tod des Hundes oder Besitzerwechsel)

Zur An- und Abmeldung Ihres Hundes (ab dem dritten Lebensmonat) melden Sie sich unter folgender E-Mail Adresse einwohnerdienste@buchs-aargau.ch mit Beilage des Heimtierausweises oder Sie kommen damit direkt bei uns am Schalter der Einwohnerdienste (1. Stock) vorbei. Beim Zuzug müssen Sie Ihren Hund innert 10 Tagen bei uns anmelden.

Taxe

Die vom Hundebesitzer für jeden Hund zu entrichtende Taxe beträgt Fr. 120.-- pro Jahr. Der Gemeindeanteil beträgt Fr. 100.--, der Kantonsanteil Fr. 20.--. Für die in der Zeit zwischen dem 1. November und dem 30. April taxpflichtig werden den Hunde beträgt die Taxe Fr. 60.--. Der Einzahlungsschein für die Bezahlung der Hundetaxe wird Ihnen im Mai per Post zugestellt.

AMICUS

AMICUS ist die schweizerische Datenbank zur Registrierung von Hunden. Die Adressdaten der Personen werden durch die Gemeinde mutiert. Die Hundehaltenden können lediglich noch ihre Telefonnummer, die E-Mail-Adresse sowie das Todesdatum ihres Hundes selbst eintragen unter http://www.amicus.ch.

Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial

Der Kantonale Veterinärdienst führt ein zentrales Register. Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial dürfen nur noch mit einer Halterberechtigung gehalten werden. Folgende Rassen, sowie deren Kreuzungen und Mischlinge, fallen unter die sog. Listenhunde:
- (American) Bull Terrier
- (American) Pit Bull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bull Terrier
- Rottweiler

Vorsicht beim Hundekauf! Folgende Homepage informiert Sie: www.hundekauf.ch.

Zuständige Abteilung