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Allgemeines zur Ortsbürgergemeinde

Die Ortsbürgergemeinde besitzt 228.19 ha Wald und 16.14 ha offenes Land. Im Verhältnis zur Einwohnerzahl ist die Ortsbürgergemeinde klein (ca. 200 Stimmberechtigte). Die Ortsbürgergemeinde hält pro Jahr zwei Versammlungen ab (Sommer- und Wintergemeinde). Sie lebt in erster Linie von der Forstwirtschaft und den Baurechtszinsen. Damit unterhält die Ortsbürgergemeinde die Waldhütte und den Spycher. Sie ist auch immer wieder bereit, für die Einwohnergemeinde kulturelle Beiträge zu leisten oder Landabtretungen zu gewähren.

Die Ortsbürgerkommission organisiert zusammen mit dem Oberförster den Weihnachtsbaumverkauf, den alljährlich stattfindenden Waldumgang sowie für die Ortsbürgerinnen und Ortsbürger das Ortsbürgerfest oder die Ortsbürgerreise. Sie behandelt auch Einbürgerungsgesuche.

Ins Ortsbürgerrecht aufgenommen werden, können Mitbürgerinnen und Mitbürger, die mindestens 10 Jahre in Buchs wohnen, die sich mit der Gemeinde verbunden fühlen und die bereit sind, sich an den Bestrebungen der Ortsbürgergemeinde zu beteiligen. Es können aber nur Personen eingebürgert werden, die im Besitz des Einwohnerbürgerrechts von Buchs sind. Möchten Sie Ortsbürgerin oder Ortsbürger werden? Die Gemeindekanzlei, Tel. 062 834 74 10, informiert Sie gerne.