Möchte eine visumspflcihtige Person als Besucher (max. 2 x 3 Monate pro Kalenderjahr) in die Schweiz einreisen, muss sie vor der Einreise beim zuständigen schweizerischen Konsulat/Botschaft seines Wohnorts ein Visum beantragen. Die Auslandvertretung entscheidet, ob der Gesuchsteller eine Garantieerklärung benötigt.
Falls dies zutrifft, hat die visumspflichtige Person das Formular "Garantieerklärung" an seine Gastgeber in der Schweiz weiterzuleiten. Die Gastgeber geben das Gesuch am Schalter der Einwohnerdienste zur Erstabklärung ab. Diese leitet das Gesuch an das Migrationsamt Kanton Aargau weiter. Der Entscheid über die Erteilung des Visums wird Ihnen von der Schweizer Auslandvertretung mitgeteilt.
Die Kosten betragen Fr. 61.10 inkl. Porto.