Beim Eingang der Steuererklärungen werden die Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft. Wichtig ist, dass die Formulare unterschrieben sind und alle Belege mitgeschickt werden. Ohne Belege in der Regel keine Abzüge.
Das Personal der Abteilung Steuern prüft die Steuererkärungen und unterbreitet sie nach Abschluss der Veranlagungstätigkeiten der Delegation der Steuerkommission zur Genehmigung. Die Gesamtsteuerkommission tagt in Buchs vierteljährlich und ist für all jene Fälle zuständig, welche nicht durch die Delegation entschieden werden.
Die Steuererklärungen werden in der Regel nach Eingangsdatum verarbeitet.
Nach einer vom Kantonalen Steueramt Aarau erlassenen Weisung dürfen die Veranlagungen erst nach der durch die Sektion Verrechnungssteuern und Wertschriftenbewertungsstelle vorgenommenen Prüfung des Wertschriften- und Guthabenverzeichnisses eröffnet werden. In gewissen Fällen kann dies zu starken Verzögerungen führen. Bei Fragen rufen Sie uns an (Telefon 062 834 74 35), wir geben Ihnen gerne Auskunft.
Es liegt in der Natur der Sache, dass es im Steuerwesen zu Missverständnissen und Meinungsverschiedenheiten kommen kann. Wir sind dennoch überzeugt Ihnen mit fairer, partnerschaftlicher und respektvoller Beziehung ein kompetenter und vertrauenswürdiger Ansprechpartner zu sein.