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Liegenschaftsschätzungen

Eigenmietwerte und Vermögenswerte

Allgemeine Neuschätzungen von Eigenmietwerten und Vermögenssteuerwerten werden auf Anordnung des Grossen Rates vorgenommen. Ausserhalb der allgemeinen Neuschätzung können die Werte nur geändert werden, wenn Bestand, Nutzung oder Wert des Grundstückes wesentlich ändern oder wenn Werte auf einer offensichtlich unrichtigen Schätzung oder auf einer unrichtigen Rechtsanwendung beruhen. Der Regierungsrat regelt die Bewertung der Grundstücke und der Eigenmietwerte.

Das Kantonale Steueramt verfügt die Eigenmietwerte und die Vermögenssteuerwerte gestützt auf die Erhebungen der Gemeindeschätzungsbehörde. Der Regierungsrat wählt als Vertretung des Kantons ausgewiesene Fachleute.

Zuständige Abteilung