Die Hundekontrolle richtet sich nach dem Hundegesetz (HuG) und der Hundeverordnung (HuV).
An- und Abmeldung (infolge Tod des Hundes oder Besitzerwechsel)
Zur An- und Abmeldung Ihres Hundes (ab dem dritten Lebensmonat) melden Sie sich unter folgender E-Mail Adresse einwohnerdienste@buchs-aargau.ch mit Beilage des Heimtierausweises oder Sie kommen damit direkt bei uns am Schalter der Einwohnerdienste (1. Stock) vorbei. Beim Zuzug müssen Sie Ihren Hund innert 10 Tagen bei uns anmelden.
Die vom Hundebesitzer für jeden Hund zu entrichtende Taxe beträgt Fr. 120.-- pro Jahr. Für alle Hunde, die per Stichtag 30. April auf der Gemeinde gemeldet sind, wird im Mai die Hundetaxe fällig. Hundehaltende, die nach dem Stichtag zuziehen oder Personen, die sich nach dem Stichtag einen Hund anschaffen, müssen die Hundetaxe erst im darauffolgenden Jahr bezahlen. Im Gegenzug entfällt die Möglichkeit für Personen, welche die Hundehaltung aufgeben, die Hälfte der Taxe zurückzufordern.
AMICUS ist die schweizerische Datenbank zur Registrierung von Hunden. Die Adressdaten der Personen werden durch die Gemeinde mutiert. Die Hundehaltenden können lediglich noch ihre Telefonnummer, die E-Mail-Adresse sowie das Todesdatum ihres Hundes selbst eintragen unter http://www.amicus.ch.
Der Kantonale Veterinärdienst führt ein zentrales Register. Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial dürfen nur noch mit einer Halterberechtigung gehalten werden. Folgende Rassen, sowie deren Kreuzungen und Mischlinge, fallen unter die sog. Listenhunde:
- (American) Bull Terrier
- (American) Pit Bull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bull Terrier
- Rottweiler
Vorsicht beim Hundekauf! Folgende Homepage informiert Sie: www.hundekauf.ch.