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Heimatausweis für auswärtigen Wochenaufenthalt

Der Aufenthalt einer Person wird bezeichnet als bloss vorübergehende (kurzfristige) Anwesenheit in einer Gemeinde für einen bestimmten Sonderzweck.

Als Wochenaufenthalt gilt der Aufenthalt einer Person, welche die Arbeitstage am Arbeitsort und die wöchentliche Freizeit (in der Regel das Wochenende) bei ihrer Familie verbringt. Die Rückkehr an den Familienort muss regelmässig und ausnahmslos sein.

Bei volljährigen und nicht mehr in Ausbildung stehenden Personen gilt der Aufenthaltsort als persönlicher und von ihnen selbst bestimmter Wohnsitz. Sogenannte unechte Wochenaufenthalter werden der Steuerpflicht ihres Aufenthaltsortes unterstellt.

Der Heimatausweis wird in der Regel auf ein Jahr befristet und ist nach Ablauf der Gültigkeit zu verlängern. Er ist bei der Einwohnerkontrolle der Aufenthaltsgemeinde zu hinterlegen.

Sie können den Heimatausweis bei den Einwohnerdiensten oder im Online-Schalter bestellen. Die Gebühr beträgt Fr. 20.-.

Zuständige Abteilung