Die Steuererklärung ist bis 31. März des laufenden Jahres einzureichen. Selbstständig Erwerbende und Personen mit Firmenbeteiligungen haben eine bis 30. Juni verlängerte Abgabefrist. Sollten Sie Ihre Frist aus wichtigen Gründen nicht einhalten können, so gewährt Ihnen das Personal der Abteilung Steuern eine Fristverlängerung.
Fristserstreckungen übers Internet
Unter https://www.ag.ch können Fristerstreckungen beantragt werden. Zur Sicherheit und Identifikation wird der persönliche "Code" benötigt. Dieser ist auf Seite 1 der Steuererklärung am linken Rand aufgedruckt.
Wir verarbeiten die Steuererklärungen in der Regel nach Eingangsdatum. Die termingerechte Abgabe ermöglicht in der Regel eine rasche definitive Abrechnung des Vorjahres und eine allfällige Anpassung der provisorischen Rechnung des laufenden Jahres.