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Baubewilligungsverfahren

Die Abteilung Bau Planung Umwelt berät Sie persönlich oder telefonisch (Tel. 062 834 74 20) zu Baugesuchsverfahren oder baurechtlichen Fragen.

Beinahe alle Bauvorhaben und Reklamen sind bewilligungspflichtig. Für den Erhalt einer Bau- oder Reklamebewilligung ist bei der Abteilung Bau Planung Umwelt ein Baugesuch einzureichen. Entsprechende Baugesuchformulare können einfach via Onlineschalter oder bei der Abteilung Bau Planung Umwelt bezogen werden.

Bei grösseren Bauvorhaben oder bei baurechtlichen Fragen/Unklarheiten empfehlen wir, frühzeitig mit der Abteilung Bau Planung Umwelt in Kontakt zu treten und gegebenenfalls einen Besprechungstermin rechtzeitig im Voraus zu vereinbaren.

Eingereichte Baugesuche werden durch die Abteilung Bau Planung Umwelt in formeller und materieller Hinsicht geprüft. Das Baugesuch mit allen Beilagen ist im Doppel und zusätzlich digital auf einem Datenträger (oder via Transferwebsite) einzureichen. Fehlende Unterlagen können zusätzlich eingefordert werden. Unvollständige oder mangelhafte Baugesuche bleiben sistiert, bis sie mit allen erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen. Mehraufwendungen für unvollständige oder mangelhafte Baugesuche werden zusätzlich verrechnet.  Zur korrekten Aufbereitung Ihres Baugesuches steht Ihnen ein Leitfaden [pdf, 4.4 MB] zur Verfügung.

Das Gesuch wird in der Regel im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde Buchs veröffentlicht und während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Innert der Auflagefrist können zur Einwendung legitimierte Personen begründet Einwendung gegen das Projekt erheben.

Je nach Lage und Art des Bauvorhabens werden die Gesuche kantonalen Amtsstellen zur Stellungnahme bzw. Zustimmung eingereicht.

Nach der öffentlichen Auflage und der Prüfung allfälliger Einwendungen entscheidet der Gemeinderat auf Antrag der Abteilung Bau Planung Umwelt über das Baugesuch.

Zuständige Abteilung