Das Leumundszeugnis enthält folgende Angaben zur gesuchstellenden Person:
Das Leumundszeugnis kann nur für Einwohner/innen ausgestellt werden. Der strafrechtliche oder betreibungsrechtliche Leumund muss durch die entsprechenden Registerauszüge belegt werden.
Das Leumundszeugnis kann bei der Gemeindekanzlei telefonisch bestellt werden. Gebühr: Fr. 15.--
Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ausgestellt. Zuständig für die Gemeinde Buchs ist:
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Bezirksgericht Aarau
Kasinostrasse 5
5000 Aarau
Tel. 062 836 56 36