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Erbenverzeichnisse

Erbenverzeichnis

Das Erbenverzeichnis wird gestützt auf die Familienscheine des/der Heimatorte/s und auf die Angaben der Erben (Adressen) ausgestellt. Nebst dem Erblasser werden die gesetzli­chen Erben mit Name, Vorname, Geburtsdatum, Zivilstand, Heimatort, Wohnsitz und Adresse fest­gehalten. Das Erbenverzeichnis wird von Banken, Versicherungen und Dritten verlangt.

Ein Erbenverzeichnis kann bei der Gemeindekanzlei, Tel. 062 834 74 10, bestellt werden.
 

Erbbescheinigung

Die Erbbescheinigung geht noch einen Schritt weiter als das Erbenverzeichnis. Nebst der vorstehenden Auflistung der Erben bescheinigt das Bezirksgericht, ob eine letztwillige Verfügung vorliegt und was der Inhalt dieser ist (weitere Erben, Abweichung von der gesetzlichen Erbfolge, Vermächtnisse). Die Erbbescheinigung wird in der Regel von Banken und Versi­cherungen einverlangt, da nur dieses Dokument definitiv darüber Auskunft gibt, wer nun tatsächlich die Erbschaft erhält. (Dies ist aus dem Erbenverzeichnis nicht abschliessend sichtbar, da mittels letztwilliger Verfügung von der gesetzlichen Erbfolge abgewichen werden kann.) Sie wird ausserdem für die Eintragung des Erbgangs im Grundbuch benötigt.

Die Erbbescheinigung kann erst nach Ablauf der Ausschlagungsfrist von 3 Monaten ausgestellt werden, ausser die Erben erklären vorgängig die Annahme der Erbschaft.

Zuständig für die Ausstellung von Erbbescheinigungen ist der Gerichtspräsident am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person. Ein Merkblatt und Formulare finden Sie auf der Homepage des Kantons ag.ch (Formulare für die Ausstellung von Erbbescheinigungen).

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Gemeindekanzlei.

Zuständige Abteilung