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Adressauskünfte

Das Personal der Einwohnerdienste erteilt telefonische Auskünfte nur an Amststellen.

Alle anderen Adressanfragen sind schriftlich zusammen mit einem Interessensnachweis an die Einwohnerdienste zu richten. Dies kann in Form eines Briefs, per Fax oder E-Mail erfolgen.

Die Gebühr für die Adressauskunft beträgt Fr. 20.-. Alle Adressauskünfte werden im Rahmen des kantonalen Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) erteilt.

Es dürfen keine Adressauskünfte für kommerzielle Zwecke erteilt werden.

Zuständige Abteilung