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Unterhaltsverträge

Sind Sie ein unverheiratetes Paar und freuen sich auf ein Kind?

Bitte denken Sie daran, dass gemäss Gesetz das Kind somit rechtlich vorerst keinen Vater hat. Erkundigen Sie sich beim Regionalen Zivilstandsamt in Aarau über die Kindsanerkennung und damit die rechtliche Festlegung der Vater-Kindbeziehung.

Informationen

Wir empfehlen Ihnen, einen Unterhaltsvertrag abzuschliessen. Der Unterhaltsvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Vater und seinem Kind (bzw. dessen Mutter als Vertreterin) über Unterhaltszahlungen bei einer Trennung (Art. 289 Abs. 1 ZGB). Der Vertrag muss durch die Kindesschutzbehörde genehmigt werden damit er rechtskräftig wird (Art. 287 Abs. 1 ZGB). Für die Genehmigung fallen Gebühren an.

Die Sozialen Dienste, Tel. 062 834 74 00, beraten Sie gerne und verfassen einen ent­sprechenden Unterhaltsvertrag mit Ihnen.

Informationen

Zuständige Abteilung