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Leumunds- und Handlungsfähigkeitszeugnis

Das Leumundszeugnis enthält folgende Angaben zur gesuchstellenden Person:

  • Hauptwohnsitz
  • Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Gemeinde

Das Leumundszeugnis kann nur für Einwohner/innen ausgestellt werden. Der strafrechtliche oder betreibungsrechtliche Leumund muss durch die entsprechenden Registerauszüge belegt werden.

Das Leumundszeugnis kann bei der Gemeindekanzlei telefonisch bestellt werden. Gebühr: Fr. 15.--

Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ausgestellt. Zuständig für die Gemeinde Buchs ist:

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Bezirksgericht Aarau
Kasinostrasse 5
5000 Aarau

Tel. 062 836 56 36

Zuständige Abteilung