Navigieren in Buchs AG

Baukontrollen

Bewilligte Baugesuche werden durch die Abteilung Bau Planung Umwelt laufend kontrolliert. Bauherrschaft, Grundeigentümer, Architekt, Bauleitung und Unternehmer sind verantwortlich, dass die Bauvorschriften eingehalten werden und die Bauten mit den bewilligten Plänen übereinstimmen.

Werden Verstösse gegen die Bauvorschriften festgestellt, kann der Gemeinderat die Baueinstellung verfügen. Der Gemeinderat hat Strafkompetenz und kann in Bauangelegenheiten Bussen bis zu Fr. 2'000.-- aussprechen. Bei gravierenden Verstössen wird Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft erstattet, welche höhere Strafen verfügen kann.

Als Verstoss gegen Bauvorschriften gilt auch das Bauen ohne Baubewilligung. Bei Feststellung des Bauens ohne Baubewilligung wird ein nachträgliches Baugesuchsverfahren einverlangt. In diesem Rahmen können ebenfalls Bussen oder Strafanzeige durch den Gemeinderat erfolgen.

Zuständige Abteilung