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Alimenteninkasso/-bevorschussung

Leistet der unterhaltspflichtige Elternteil seine Alimentenzahlungen (Frauen- und Kinderalimente sowie Kinderzulagen) nicht, nicht rechtzeitig oder nur teilweise, übernehmen wir für Sie das Inkasso.

Dazu benötigen wir ein rechtsgültiges Trennungs- oder Scheidungsurteil, resp. einen von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde oder dem Gericht genehmigten Unterhaltsvertrag.

Je nach Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Bezugsberechtigten werden die Kinderalimente bis zur Mündigkeit des Kindes bis zum Betrag der maximalen Höhe der einfachen Waisenrente von der Gemeinde bevorschusst. Das Forderungsrecht geht dadurch an das Alimenteninkasso der Gemeinde Buchs über und wir übernehmen das Inkasso.

Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gerne die Sozialen Dienste, Tel. 062 834 74 00.

Informationen

Zuständige Abteilung