Zustellung der Steuererklärungen
Im Januar 2026 wurden Ihnen die Steuererklärungen für das Steuerjahr 2025 zugestellt. Wir bitten Sie, Ihre Steuererklärung fristgerecht einzureichen:
Fristverlängerung
Für den Abgabetermin bis 30. Juni 2026 ist kein Fristerstreckungsgesuch erforderlich. Sollten Sie darüber hinaus mehr Zeit benötigen, können Sie eine Fristerstreckung beantragen:
Mahngebühren
Bitte beachten Sie, dass bei Nichtabgabe der Steuererklärung folgende Mahngebühren erhoben werden:
eTAX AARGAU löst ab 2026 EasyTax ab
Ab 2026 steht den Steuerpflichtigen im Kanton Aargau mit eTAX AARGAU eine neue Online-Steuererklärung für die natürlichen Personen zur Verfügung. Die bisherige Software EasyTax wird durch die neue Lösung ersetzt. Mit eTAX AARGAU kann die Steuererklärung einfach, sicher und ortsunabhängig ausgefüllt sowie elektronisch eingereicht werden.
Weitere Informationen finden Sie unter www.ag.ch/etax.
Aufstellung Liegenschaftsunterhaltskosten
Bitte erfassen Sie alle Rechnungen direkt in eTAX AARGAU und verzichten Sie auf die Einreichung von separaten Aufstellungen. Das erleichtert die Bearbeitung erheblich. Bei grösseren Umbauten oder Renovationen empfehlen wir zusätzlich die Einreichung folgender Unterlagen:
Ausstehende definitive Veranlagungen
Wir bemühen uns, die Steuererklärungen möglichst rasch zu veranlagen. Verzögerungen können jedoch auftreten, da wir für die definitive Steuerveranlagung teilweise auf Informationen anderer Amtsstellen angewiesen sind. Dies betrifft insbesondere Fälle wie:
Provisorische Steuerrechnung 2026
Bis Ende Februar 2026 erhalten Sie die provisorische Steuerrechnung für das Jahr 2026. Die Rechnung ist bis spätestens 31. Oktober 2026 zahlbar.
Bei Zahlungsschwierigkeiten nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit der Abteilung Finanzen auf.
Zusammenarbeit Abteilungen Finanzen und Steuern
Kontakt: